Urheberrechtsfalle

Vorab: Ich bin selber schuld. (Hätte ich den Vertrag damals aufmerksamer gelesen und befolgt, wären mir Ärger und Geld erspart geblieben.)

Für einen Kunden produzierten wir einen Newsletter, sechs Seiten, Aufmacher, einige Fotos. Da der Kunde vor kurzem umgezogen war, wollte er gerne ein Foto seines Bürohauses abdrucken. Und weil dieses jüngst renovierte Gebäude bereits von einem Fotografen abgelichtet wurde, schien es ja das Einfachste, von diesem ein schönes Bild zu erwerben. Wir nahmen Kontakt auf, erhielten einige Fotos zur Auswahl, entschieden uns für ein Motiv, das einspaltig abgedruckt werden sollte. Der Preis dafür war hoch, dennoch empfahlen wir dem Kunden, das Foto zu nehmen. Postwendend erhielten wir ein vierseitiges Dokument mit den Nutzungsbedingungen und den AGBs.

Wir verwendeten das Foto, druckten 1.000 Exemplare des Newsletters, schickten dem Fotografen wie vereinbart zwei Belege nach Berlin. Zwei Tage später erreichte uns ein schroffes Mail: Was uns denn einfiele, das Bild statt wie vereinbart in der Größe 5 x 5 cm im Format 6 x 8 cm zu veröffentlichen und – noch viel schlimmer – den Namen des Fotografen zwar zu erwähnen, doch nicht ganz eindeutig dem Bild zugeordnet zu haben. Stimmt: Wir hatten darauf nicht ausreichend genau geachtet, vor allem nicht gelesen, welche rechtlichen Schritte sich der Fotograf für solche Fälle vertraglich vorbehalten hatte.

Zwei Tage später erhielten wir eine Rechnung über eine – ich nenne es mal – Vertragsstrafe, die das Projekt um das 2,7-Fache verteuert hatte. Ein freundlich gemeinter und auf Konsens ausgelegter Anruf meiner Kollegin beim Fotografen endete eher unerfreulich und mit dem Hinweis, dass es sich der Fotograf zur Aufgabe gemacht habe, Agenturen zu erziehen. Blieb uns also nichts anderes übrig, als die Rechnung zu bezahlen.

Der Fotograf hatte nicht ganz genau gemessen: Das Bild war nur 7,8 cm hoch.

Ich habe den Fotografen gegooglet und – neben Copyright-Hinweisen mit seinem Namen – ein paar aufschlussreiche Diskussionen auf Bewertungsplattformen wie Qype gefunden, wo über das Geschäftsgebaren des Herrn ebenfalls intensiv diskutiert wurde. Ich habe mich inzwischen mit einem seiner Kunden ausgetauscht, der mir seinen Fall geschildert hat: Ähnliche Ausgangslage, doch bei ihm ging es gar um 10.000 EUR, die nach Abmahnungen, Einsatz von Anwälten etc. auf 6.000 EUR reduziert werden konnten, zuzüglich einer Zusage für zwei Folgeaufträge. Ein befreundeter Fotograf, den ich um Rat fragte, kennt den Kollegen, und weiß eine ähnliche Story zu erzählen, die gerade vor Gericht verhandelt wird.

Ich arbeite seit über 20 Jahren mit vielen, zum Teil international renommierten Fotografen zusammen. Bislang hatten wir noch nie ein Problem mit Urheberrechten. Die meisten unserer Partner sind hier realitätsnah großzügig und haben Verständnis dafür, dass man ein Bild, das für die Wiedergabe im Format 5 x 5 cm vorgesehen war, beim Abdruck auch mal einen Zentimeter größer gerät. Anders könnten wir im Bereich Corporate Publishing auch gar nicht arbeiten.

Dennoch haben wir alle aus diesem Fall gelernt und werden künftig noch sensibler mit dem Thema Urheberrecht umgehen – und versuchen, Lieferanten zu meiden, die ihr Geschäftsmodell auf Abmahnen und Bestrafen aufbauen.

Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht? Was sollte man bei diesem Thema besonders beachten? Auf Ihre Meinung bin ich gespannt!

Bild: Veit Mathauer/Sympra GmbH (GPRA), Stuttgart, www.sympra.de

Über den Verfasser

Veit Mathauer ist einer der beiden Geschäftsführer von Sympra. Wirtschaftswissenschaftler, Journalist, PR-Mensch, Boardmitglied im internationalen Public Relations Network (PRN) und Blogger. Ansonsten auch in den einschlägigen sozialen Netzwerken zu finden.

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Kommentare zu diesem Post

Uwolff

Das ist bedauerlich. Der Fotograf wird sich wundern, warum er bald keine Aufträge mehr bekommen wird. Ein teurer Preis für seinen Erziehungswahn...

Stefan Schanz

Das Gute daran ist, dass Ihnen sowas wohl nicht nochmal passiert. Ich habe volles Verständnis für Fotografen, die ihre Leistungen vertragskonform abgerechnet haben wollen. Aber der Fall hat mit Verhältnismäßigkeit und normalem Geschäftsgebaren nicht mehr viel zu tun. Der Markt wirds regeln ...  btw, wie heißt denn der Kollege? 

Rechtzweinull: “Es kommt drauf an…” | Sympra Public Relations Blog

[…] auch meine Kollegen sind manchmal an ihre Grenzen gestoßen, wenn es um Urheberrechte ging, wie Veit Mathauer schon berichtet hat. Daher haben wir Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht von der Kanzlei Diem & Partner zu einem […]