Rechtzweinull: “Es kommt drauf an…”

Bei Vorträgen oder Workshops bringen mich Fragen nach dem Urheberrecht manchmal echt ins Schwitzen. “Darf man das jetzt auch auf Pinterest teilen?”, “Wie ist das denn, wenn ich ein Foto von einer Veranstaltung mache und es dann auf Facebook poste: Muss ich da alle informieren, die abgebildet sind?”, “Bilder, die ich in einer Bilddatenbank gekauft habe, kann ich dann ja für alles nutzen, oder?” Die Liste könnte ich noch endlos fortsetzen…Und auch meine Kollegen sind manchmal an ihre Grenzen gestoßen, wenn es um Urheberrechte ging, wie Veit Mathauer schon berichtet hat. Daher haben wir Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht von der Kanzlei Diem & Partner Bartsch Rechtsanwälte (Update 2014)  zu einem Workshop eingeladen, damit er uns mal aufklärt, wie sich das alles so verhält. Jetzt würde ich hier gerne Handlungsanweisungen geben, wie man sich rechtssicher verhält, aber wie Carsten Ulbricht schon so schön sagte: “Es kommt halt immer drauf an.”

Deshalb gibt es einen Best-of-Ulbricht-Seminar-Blogbeitrag der zusammenfasst, auf was es denn tatsächlich ankommt. Ich werde keine Paragrafen zitieren, dafür müssen Sie sich schon mit dem Anwalt auseinandersetzen. Es geht hier aber nicht nur um Urheberrecht, sondern es hängt ja noch viel mehr dran: Datenschutz und -sicherheit, Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild und selbst das Arbeitsrecht spielt mit, will man das “moderne Internet” rechtssicher nutzen. Und noch besser: Das Ganze gilt nicht nur für das Internet, sondern auch für Printprodukte, die wir natürlich am Häufigsten erstellen. Ach, und bitte beachten Sie, dass dieser Blogbeitrag keine Rechtsberatung darstellt – das würde ich mir nie erlauben!

Die urheberrechtlichen Grundlagen

Was mir neu war, ist die Tatsache, das gewisse Werke einen automatischen urheberrechtlichen Schutz haben, upsi! Das sind zum einen Werke der Literatur, Kunst und Wissenschaft. Und zum anderen dann diese hier:

 

 

  • Sprachwerke (also Bücher, Zeitungsartikel, aber auch Blogartikel)
  • Musik (eh klar!)
  • Filmwerke (auch klar!)
  • Software (ahja – da war was…)
  • Lichtbildwerke (Fotos, Dias ist auch klar…)
  • Datenbanken (Oha! Da kommt dann der Datenschutz mit ins Spiel…)
  • Kartenmaterial (Auweia…nix mit einfach mal die Stadtkarte einscannen, um die Wegbeschreibung für die Website zu erstellen)

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So, jetzt denke ich, Texte sind somit auch automatisch geschützt, das verstehe ich ja schließlich als Sprachwerk. Aber: Pustekuchen! Denn hier geht es um die “hinreichende Schöpfungshöhe“. Aaaahhh, was ist das denn jetzt?!  Es geht um den Inhalt und um das, was ich als Mensch geschaffen habe, um meine persönliche geistige Schöpfung. Wenn ich mir jetzt also was besonders Tolles ausgedacht und viel Zeit reingesteckt habe (z. B. ein 60-seitiges Skript für eine Schulung), dann kann ich davon ausgehen, dass es so auch geschützt ist. Falls meine Kunden dieses Skript dann kopieren und für andere Zwecke, als die angedachten verwenden, könnten wir rechtliche Schritte einleiten. Es ist übrigens ganz egal, ob ich das Skript erstellt habe, Urheber ist Sympra (Sie merken, da spielt jetzt schon etwas das Arbeitsrecht rein). Jetzt kann man sich natürlich darum streiten, und tut es dann im Zweifel auch vor Gericht, was denn hinreichende Schöpfungshöhe ist. Da kommt es mal wieder darauf an: Auf den Richter, auf das, was ich geschrieben etc. Da kann dann auch übrigens ein Tweet urheberrechtlich geschützt sein, wenn er eben hinreichende Schöpfungshöhe besitzt. Hier kommt der “Schutz der kleinen Münze” ins Spiel (Bitte lesen Sie das auf Wikipedia nach, sonst wird das hier zu lang.)

Bei solchen automatisch geschützten Werken ist der Knackpunkt der: Sie müssen nicht gekennzeichnet werden. Es ist keine Anmeldung, Registrierung oder Verleihung erforderlich (wie z. B. bei Patenten). Wenn der Urheber 70 Jahre tot ist (bei Lichtbildwerken 50 Jahre), erlischt der automatische Schutz (außer die Erben tun etwas dagegen).

Was muss ich also beachten? Den URHEBER. Denn er muss bei allem gefragt werden und dann eben einwilligen.

  • Will ich sein Werk veröffentlichen? Urheber fragen.
  • Will ich sein Werk vervielfältigen? Urheber fragen.
  • Will ich sein Werk verbreiten? Urheber fragen.
  • Will ich sein Werk öffentlich wiedergeben? Urheber fragen.
  • Will ich sein Werk verändern? Urheber fragen.
  • Will ich sein Werk öffentlich zugänglich machen? Urheber fragen.

 

Die Bildrechte

Wenn ich Personen fotografiere, muss ich grundsätzlich ihre Einwilligung einholen. Entweder mache ich das ausdrücklich, oder – Achtung Juristendeutsch! –  konkludent. Das heißt, sobald die Person posiert, hat sie mitbekommen: Ich fotografiere. Jetzt muss ich ihr aber trotzdem noch sagen, für was ich das tue. Ich kann nicht einfach davon ausgehen, dass sie damit einverstanden ist, dass ihr Konterfei nun auf jeder x-beliebigen Website, Broschüre oder gar Plakatwand zu sehen ist. Die Partyfotografen tun das übrigens indirekt: Meist verteilen sie Flyer mit der Website drauf oder haben ein T-Shirt mit URL an. Grundsätzlich habe ich aber natürlich das Recht am eigenen Bild. Das heißt, ich darf selbst darüber bestimmen, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von mir veröffentlicht werden. Wir hatten mal eine Kollegin, die von diesem Recht Gebrauch machte: Sie wollte nicht mit Bild auf der Sympra-Website zu sehen sein. Da kann man dann als Arbeitgeber nicht wirklich was machen, sie hat ja Recht am eigenen Bild.

Wie das so ist, gibt es aber auch hier Ausnahmen, nämlich dann

  • wenn das Bild bei einer Versammlung (im Fußballstadion, in der Konzerthalle u.ä.) gemacht wurde.
  • wenn Personen der Zeitgeschichte drauf sind.
  • wenn die Person nur Beiwerk ist.

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Heißt im Klartext:

  • Bin ich auf einem Bild bei einer Veranstaltung zu sehen, kann ich nix machen.
  • Bin ich Angela Merkel, kann ich nix machen.
  • Und steh ich irgendwo im Hintergrund rum, kann ich auch nix machen.

Trotzdem sollten die Veranstalter die Besucher darauf hinweisen, dass fotografiert wird und für welche Zwecke die Bilder verwendet werden. Am Besten macht man das vor der Veranstaltung.

So, im Großen und Ganzen sind das eigentlich die wichtigsten Punkte, die man beachten muss. Bei allem anderen kommt’s eben drauf an.

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Kommentare zu diesem Post

Carsten Ulbricht

Vielen Dank für die nette Zusammenfassung. Workshop hat Spass gemacht...