Warum weiß Facebook, dass ich neue Schuhe brauche?

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Claudia Mutschlechner hat bereits im ersten Teil unserer Blogreihe von der AllFacebook Marketing Conference Berlin 2014 berichtet. Heute nehme ich den Faden auf und starte mit dem Vortrag von Thomas Hutter. Unter dem Titel “1 x 1 von Custom und Lookalike Audiences” gab er Einblick in die benutzerdefinierten Zielgruppen auf Facebook – das Hochladen vorhandener Nutzerdaten, z. B. aus dem Newsletter-Versand, um Werbeanzeigen auf Facebook gezielt an vorhandene Kunden und Interessenten auszuliefern. Gleiches geht auch über ein Retargeting Pixel auf der Website, mit dem ganz bewusst das Nutzerverhalten im Shop auf die Anzeigengestaltung in Facebook übertragen werden kann. Klickt ein Kunde ein Produkt an, legt es aber nicht in den Warenkorb? Legt ein Kunde ein Produkt in den Warenkorb, schließt aber den Kaufvorgang nicht ab? All diese Daten können direkt auf Facebook im Werbeanzeigenmanager aufgerufen und weiterverwendet werden. Das Ergebnis kann so aussehen: Ich habe mir in einem Onlineshop schicke Stiefel in den Warenkorb gelegt, sie dann aber doch nicht bestellt. Und, schwuppdiwupp, bekomme ich auf Facebook genau zu diesem Angebot einen Rabatt-Gutschein angezeigt. So weit bekannt, so weit so gut!

 

Und mein Facebook-Zwilling bekommt das auch…

Sehr spannend fand ich Thomas Hutters Ausführungen zum Thema Lookalike. Anhand der bestehenden Zielgruppe kann Facebook automatisch eine Zwillings-Zielgruppe generieren. Das sind Menschen, die meinen Kunden ähnlich sind, ähnliche Interessen, ähnliche Eigenschaften haben. So kann die Reichweite der Werbeanzeigen schnell und gezielt vergrößert werden. Dafür können ebenfalls Website-Nutzerdaten als Basis gelten, hochgeladene Daten, oder aber vorhandene Fans. Letzteres macht aber natürlich nur dann Sinn, wenn man bereits eine funktionierende Fanbase hat! Ach, was mir in diesem Zusammenhang einfällt: Man sollte sich hüten, ohne Beweislage von einem Dritten zu behaupten, dass er Fans gekauft hat –> strafbar! So Carsten Ulbricht und Thomas Schwenke. Und mit denen beiden geht es jetzt auch weiter…

Und wie sieht das dann mit dem Datenschutz aus?

Die Rechtsanwälte Carsten Ulbricht und Thomas Schwenke sind in ihrem Vortrag anschließend auch aus datenschutzrechtlicher Sicht auf das Thema eingegangen: Davon, Nutzerdaten, die beispielsweise über den Newsletter-Versand generiert wurden, bei Facebook hochzuladen, raten sie eher ab. Gegen ein Retargeting Pixel auf der Website wiederum ist nichts einzuwenden, sofern dies in den Datenschutzbestimmungen der Website genannt wird UND es für die Nutzer eine Opt-out-Möglichkeit gibt. Eine weitere, sehr elegante Lösung: Nutzer melden sich im Shop direkt mit dem Facebook-Login an. Dann ist datenschutzrechtlich alles gebongt!

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Thomas Hutter und Carsten Ulbricht haben zu den Themen Custome Audiences und Lookalike ganz aktuell ein Whitepaper veröffentlicht.

 

Bild: Q.pictures  / pixelio.de

 

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